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AGB

Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen

für den unternehmerischen Geschäftsverkehr sowie für Verbraucher





1 Anwendungsbereich

Für alle Verträge, die wir im Rahmen unseres Online-Shops abschließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Soweit der Zweck der bestellten Waren nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, handelt es sich bei diesem Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB. Dem gegenüber ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend insgesamt allgemein „Unternehmer“ genannt).

Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

 

2 Zustandekommen des Vertrages

Die Warenangebote, die wir in unserem Online-Shop präsentieren, sind unverbindlich und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb" kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist freibleibend und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammen­gefasst. Dort kann der Kunde sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde erhält von uns nach der Bestellung eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestel­lung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch die Betätigung des „Speichern"- oder des „Drucken"-Buttons am Fuß dieser Seite abspeichern bzw. ausdru­cken. Der Vertragstext bleibt nach Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich. Der Kunde kann den Inhalt seiner Bestellung unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung abspeichern und/oder ausdrucken und auch später jederzeit über die Funktion „Mein Konto" einsehen. Ferner stellen wir dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Bedingungen nach Abgabe seiner Bestel­lung spätestens mit Lieferung der Ware in Textform zur Verfügung.

Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Über Änderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.

Die ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

Unsere Waren liefern wir ausschließlich an Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutsch­land. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so beliefern wir diesen, falls er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Kunde sichert zu, volljährig zu sein.

 

3 Preise, Versandkosten, Rücksendekosten

Die auf unseren Internetseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzwertsteuer zuzüglich Versandkosten.

Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Unter dem Link „Versandkosten" befindet sich eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten. Auch noch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite werden dem Kunden die Versandkosten angezeigt; diese sind vom Kunden zu bestätigen.

 

4 Zahlung

Die Zahlung erfolgt durch Vorkasse, per Nach­nahme oder im Lastschriftverfahren, je nach Wahl des Kunden. Wir behalten uns jedoch vor, nur gegen Nachnahme (Sofortzahlung bei Lieferung) zu liefern.

Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Ist der Kunde Unternehmer, hat der Kunde ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen.

Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn wir erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt haben, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

5 Verzug, Schadensersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt, Gefahrübergang

(1)    Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Lieferzeit von uns eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferungen unser Werk oder das Herstellerwerk verlassen haben oder wir die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben. Bei einem Verbraucher als Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2)    Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.

(3)    Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist unsere ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten bzw. durch den Hersteller der Liefergegenstände.

(4)    Entsteht dem Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so ist der Kunde berechtigt, einen pauschalierten Entschädigungsbetrag zu beanspruchen. Dieser Pauschalbetrag beträgt bei leichter Fahrlässigkeit für jede volle Woche der Überschreitung des mit dem Kunden vereinbarten Liefertermins 1,0 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Vergütungsbetrages des Liefergegenstandes, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig an den Kunden geliefert worden ist. Unbeschadet dessen steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ungekürzt zu. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug ergeben sich jedoch ausschließlich nur nach § 9 dieser Bedingungen.

(5)    Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über, sofern der Kunde ein Unternehmer ist. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(6)    Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt.

Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Ausnahmen von Widerrufsrechten sind in nachfolgendem Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an [email protected]  zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung gemäß dem als Anlage beigefügten Muster für das Widerrufsformular.

Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer gemäß § 1 Abs. (2) Satz 2 dieser Bedingungen.

 

 

7 Eigentumsvorbehalt

(1)    Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dem Liefervertrag sowie sämtlicher aus der bisherigen Geschäftsbeziehung entstandener Forderungen vor. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

(2)    Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, so ist der Kunde berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang bereits vor vollständiger Zahlung weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen­über nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(3)    Wird der Liefergegenstand vom Kunden verarbeitet, gelten wir als Hersteller und die Verarbeitung erfolgt in unserem Namen und für unsere Rechnung. Als Hersteller erwerben wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert des Liefergegenstandes – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so werden wir, soweit die Hauptsache dem Kunden gehört, anteilig Miteigentümer an der einheitlichen Sache in dem in S. 2 genannten Verhältnis.

(4)    Im Falle der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des gesamten Rechnungsbetrags (einschl. MwSt.) – bei uns zustehendem Miteigentum am Liefergegenstand anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Die Abtretung erfasst auch sonstige Forderungen, die an die Stelle der Liefergegenstände treten oder sonst hinsichtlich der Liefergegenstände entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterver­äußerung verpflichten wir uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, insbesondere sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Von uns eingezogene Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss an den Kunden ausgekehrt.

(5)    Wir verpflichten uns bereits jetzt zur Rückübertragung von Sicherheiten nach unserer Auswahl, wenn der realisierbare Sicherungswert die noch offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

(6)    Der Kunde hat den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, ihn instand zu halten und uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Der Kunde tritt ihm selbst möglicherweise zustehende Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis an uns ab. Sofern für diese Abtretung das Einverständnis des Versicherers erforderlich ist, hat der Kunde dies unverzüglich einzuholen und uns mitzuteilen.

(7)    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden in einem Umfang, der geeignet ist, unser Sicherungsinteresse zu gefährden, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden. Der Kunde ist zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet und verliert sein Besitzrecht. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei deren vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner sofort schriftlich bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

(8)    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes, insbesondere für eine Klage gemäß § 771 ZPO, aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die Kosten im Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.


8 Mängelrechte

(1)    Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel der gelieferten Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so verjähren die Ansprüche des Kunden in 12 Monaten. Erbringen wir jedoch Lieferungen für den Kunden, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, so gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB und in den Fällen eventueller Ansprüche des Kunden gemäß § 9 dieser Bedingungen. Diese gelten auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gemäß § 445b Abs. 1 BGB, falls der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist.

         Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so gelten für seine eventuellen Ansprüche die gesetzlichen Fristen.

(2)    Ist der Kunde Unternehmer, werden gebrauchte Liefergegenstände unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von uns beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

         Ist der Kunde Verbraucher, gilt für gebrauchte Liefergegenstände eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 12 Monaten ab Übergabe. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von uns beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3)    Bei nachweislich bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, sind wir bezogen auf denselben Sachmangel zur dreimaligen Nachbesserung berechtigt. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zum Rücktritt zu. Weitere Ansprüche bestimmen sich nur nach § 9 dieser Bedingungen.


9 Sonstige Haftung

Für nicht am Gegenstand der Lieferung selbst entstandene Schäden haften wir, gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen, ausschließlich nur in folgenden Fällen: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, falls wir eine Garantiezusage erteilt haben und falls wir nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften sollten. Außerdem haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen.


10 Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden erheben und speichern wir. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden halten wir die gesetzlichen Bestimmungen ein. Aus der in unserem Online-Shop abrufbaren „Datenschutzerklärung“ ergeben sich die näheren Einzelheiten hierzu. Auf Anforderung erhält der Kunde über die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit Auskunft.

11 Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

Verbraucherinformationen: Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, können im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchführen. Hierzu kann sich der Kunde der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumer/

 

Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

 

12 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


13 Schlussbestimmungen

(1)    Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2)    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö­gen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach unserer Wahl Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Erfüllungsort ist unser Geschäfts­sitz.

(3)    Unsere ladungsfähige Anschrift sowie unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen lautet:

Telefon: 02572 9009 883

E-Mail: [email protected]

Homepage: www.stapler24.shop / www.feyter.com

Eingetragen im Handelsregister: HRB10827

Amtsgericht: Steinfurt

Steuer-Nr.: 311/5871/2493

Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE299988377










Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma FEYTER Gabelstapler GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Fahrzeugen, insbesondere von neuen Flurfahrzeugen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, sowie 651 BGB). Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. sechs Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede
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vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(4) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Die Ware wird an den Geschäftssitz des Käufers geliefert, wo auch Erfüllungsort ist. Bei entsprechender Vereinbarung wird die Ware auf Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst nach unserem billigen Ermessen zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
(3) Der Kaufpreis ist – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist - fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
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Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(5) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
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(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
(5) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes
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bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 48282 Emsdetten, Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Stand: 22.06.2015